Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) Letzte Fassung – Stand: 1. September 2026 Glass Desktop Box™ Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA“) regelt die Installation und Nutzung der Desktop-Software Glass Desktop Box™ einschließlich der zugehörigen Programmkomponenten, Dokumentation und bereitgestellten Aktualisierungen (zusammen „Software“). Lizenzgeber und Vertragspartner ist: Michael Hans-Josef Höhne (Einzelunternehmen) Akazienweg 13 15834 Rangsdorf Deutschland Geschäftsbezeichnung: Rangsdorfer Software Company Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE427294876 Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: DE427294876-00001 E-Mail: support@glassdesktopbox.com nachfolgend „Anbieter“. Bitte lesen Sie diese EULA vor der Installation sorgfältig. Durch die im Installationsprozess ausdrücklich erklärte Zustimmung wird diese EULA Bestandteil des Vertrags. Falls Sie nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen. Für den Erwerb einer Lizenz, Abonnements, Preise, Zahlungsbedingungen, Widerrufsrechte und die Nutzung servergestützter Dienste gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Anbieters. Bei Widersprüchen gehen für Fragen der Installation und Softwarenutzung diese EULA und für Fragen des Kaufs, der Laufzeit und der Dienste die AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 1. Begriffsbestimmungen 1. Desktop Box bezeichnet eine von der Software auf der Desktop-Ebene dargestellte visuelle Arbeitsfläche zur Organisation und Anzeige von Dateien, Ordnern, Verknüpfungen, Notizen oder anderen unterstützten Inhalten. 2. Lite Box, Full Box, Remote Desktop Box und Remote ProBox bezeichnen Funktionsvarianten der Desktop Box gemäß der jeweils bei Vertragsschluss veröffentlichten Leistungsbeschreibung. 3. Selection Tab bezeichnet einen innerhalb einer Box angelegten, benennbaren Arbeitsbereich. 4. Host ist die Person, die eine Remote-Sitzung erstellt oder eine Einladung versendet. 5. Gast ist die Person, die einer Remote-Sitzung über die Anwendung oder eine browserbasierte Einladungsseite beitritt. 6. P2P-Verbindung bezeichnet eine technisch direkte Datenverbindung zwischen den beteiligten Endgeräten. 7. Relay-Verbindung bezeichnet die verschlüsselte technische Weiterleitung einer Übertragung über einen vermittelnden Server, wenn eine direkte P2P-Verbindung nicht hergestellt oder nicht stabil aufrechterhalten werden kann. 8. Lokale Wiederherstellungsfunktionen sind insbesondere der temporäre Papierkorb, Wiederherstellungsdateien, Transferjournale und sonstige lokale Sicherungsmechanismen der Software. 9. Leistungsbeschreibung bezeichnet die bei Vertragsschluss für die erworbene Lizenzstufe veröffentlichte Beschreibung von Funktionen, Geräten, Nutzern, Laufzeit und technischen Grenzen. 10. Desktop Experience bezeichnet eine vorkonfigurierte Kombination aus Desktop-Hintergrund, Box-Anordnung, Farben, Transparenzen, statischen Bildern und gegebenenfalls Animationen. 11. Mitgelieferte Animation bezeichnet eine vom Anbieter mit der Software ausgelieferte und durch eine eindeutige interne Kennung adressierbare Mediendatei. 12. Nutzermedium bezeichnet ein vom Nutzer selbst ausgewähltes, erstelltes oder hochgeladenes Bild oder Video. 13. Teilen-Funktion bezeichnet die ausschließlich für dafür freigegebene mitgelieferte Desktop Experiences und Animationen vorgesehene Erzeugung eines öffentlichen Website-Links und dessen Übergabe an eine vom Nutzer gewählte Freigabefunktion. 14. ProBox-Animationssynchronisierung bezeichnet die Übermittlung von Animationskennung, Abspielgeschwindigkeit und Loop-Modus innerhalb einer berechtigten ProBox-Sitzung; sie ist kein Streaming oder Hochladen der Mediendatei. 2. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich 1. Der Anbieter stellt die Software nach Maßgabe der erworbenen Lizenzstufe und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. 2. Diese EULA gilt ausschließlich für diejenigen Betriebssysteme und Betriebssystemversionen, die in der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung ausdrücklich als unterstützt bezeichnet sind. Die Erwähnung von Windows, macOS oder Linux in allgemeinen Produktinformationen begründet ohne eine solche ausdrückliche Bezeichnung keine zugesicherte Kompatibilität. 3. Browserbasierte Funktionen für Gäste können zusätzlich besonderen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen unterliegen, die vor oder beim Beitritt zur Sitzung zugänglich gemacht werden. 4. Funktionsumfang, Systemanforderungen und unterstützte Betriebssystemversionen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung. Werbeaussagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Bestandteil der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung geworden sind. 3. Lizenzgewährung 1. Mit vollständiger Zahlung und ordnungsgemäßer Aktivierung gewährt der Anbieter dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen – nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß zu installieren und zu nutzen. Das Recht umfasst während der bezahlten Vertragslaufzeit die vertraglich freigeschalteten lokalen und servergestützten Funktionen. Nach ordentlicher Kündigung oder Nichtverlängerung bleibt das lokale Nutzungsrecht an der zuletzt ordnungsgemäß aktivierten und installierten Version auf dem zuletzt aktivierten Gerät zeitlich unbefristet bestehen; Remote-, Relay-, Online-, Support- und freiwillige künftige Updateleistungen enden nach Maßgabe von Abschnitt 20. 2. Das Nutzungsrecht ist auf die in der erworbenen Lizenzstufe festgelegte Zahl von Nutzern, Geräten, Installationen und gleichzeitigen Remote-Verbindungen beschränkt. 3. Ob eine Lizenz private, berufliche oder sonstige gewerbliche Nutzung erlaubt, richtet sich ausschließlich nach ihrer Leistungsbeschreibung. 4. Die Lizenzstufen Starter, Starter Plus, ProBox und ProBox Duo können unterschiedliche Rechte und Funktionen enthalten. Dazu können insbesondere Remote-Einladungen, browserbasierte Dateiübertragung, Remote ProBox, Gerätezahl, Kontingente und Supportumfang gehören. Der jeweils verbindliche Umfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss bereitgestellten Leistungsbeschreibung. 5. Starter, Starter Plus und ProBox umfassen jeweils eine Einzelplatzlizenz für genau ein gleichzeitig aktives Gerät; ProBox Duo umfasst zwei voneinander unabhängige Einzelplatzlizenzen. Alle vier Lizenzstufen dürfen im vereinbarten Umfang privat und gewerblich genutzt werden. Laufzeit, enthaltenes Relay-Kontingent, Remote-Funktionen und sonstige Leistungsgrenzen ergeben sich aus Angebot, Bestellbestätigung und versionierter Leistungsbeschreibung. 6. Eine Sicherungskopie der Installationsdatei darf erstellt werden, soweit sie ausschließlich der vertragsgemäßen Sicherung oder Wiederherstellung dient. 7. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. 8. Das fortbestehende lokale Nutzungsrecht umfasst keine Reaktivierung nach Neuinstallation, keinen Gerätewechsel und keinen Anspruch auf eine neue Programmversion. Gesetzlich zwingend geschuldete Sicherheits- und Vertragsmäßigkeitsaktualisierungen bleiben unberührt. 4. Lizenzaktivierung und dauerhafte Gerätebindung 1. Die Software kann einen Lizenzschlüssel, eine digitale Aktivierung, eine Installationskennung, eine Gerätezuordnung oder eine Online-Lizenzprüfung verwenden. 2. Die Lizenzprüfung darf nur die für Aktivierung, Missbrauchsschutz, Geräteverwaltung und Prüfung des vereinbarten Nutzungsumfangs erforderlichen Daten verarbeiten. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. 3. Eine vorübergehend fehlende Internetverbindung darf die lokale Nutzung bereits aktivierter, nicht ausschließlich online erbrachter Funktionen nur beeinträchtigen, soweit dies technisch erforderlich und in der Leistungsbeschreibung transparent ausgewiesen ist. 4. Zugangsdaten, Lizenzschlüssel, Einladungslinks und PINs sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch soll dem Anbieter unverzüglich gemeldet werden. 5. Ein Lizenzschlüssel beziehungsweise ein einzelner lizenzierter Arbeitsplatz wird bei der ersten erfolgreichen Aktivierung technisch und vertraglich dauerhaft genau einem Gerät zugeordnet. Derselbe Geräteplatz darf nicht auf einem zweiten Gerät aktiviert, parallel genutzt, weitergegeben oder geteilt werden. Mehrplatzpakete enthalten entsprechend mehrere voneinander getrennte Geräteplätze. 6. Die Anwendung bietet derzeit keine Funktion zur Übertragung oder Freigabe einer Gerätezuordnung für ein anderes Gerät. Der Support kann eine nachweislich fehlerhafte Zuordnung technisch prüfen, schuldet jedoch keinen Gerätewechsel und keinen zusätzlichen Geräteplatz. Gesetzliche Rechte bei einer mangelhaften Lizenz- oder Softwareleistung bleiben unberührt. Normale Anwendungsupdates und eine erneute Installation auf demselben unveränderten Computer gelten nicht als Gerätewechsel, sofern die pseudonymisierte Geräteidentität erhalten bleibt oder wiedererkannt wird. Der Austausch des Computers oder identitätsbestimmender Hauptkomponenten kann eine neue Lizenz erfordern. Ein Ersatzgeräteplatz bei Verlust, Defekt oder Austausch ist nicht Bestandteil der Lizenz. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei mangelhafter Bereitstellung, bleiben unberührt. Die Gerätebindung verwendet eine migrationssicher abgeleitete pseudonymisierte Gerätekennung. An den Lizenzserver werden keine Roh-Hardwaredaten, Seriennummern oder vollständigen Hardwareprofile übertragen. 5. Zulässige Nutzung und Nutzungsbeschränkungen 1. Die Software darf ausschließlich im Rahmen dieser EULA, der AGB, der Leistungsbeschreibung und des anwendbaren Rechts verwendet werden. 2. Untersagt sind insbesondere: • Umgehung von Lizenz-, Aktivierungs- oder Sicherheitsmechanismen; • unbefugte Weitergabe, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder gewerbliche Bereitstellung der Software; • Entfernung oder Veränderung von Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweisen; • Nutzung für unbefugte Zugriffe auf Geräte, Konten, Netzwerke oder Daten; • Übertragung von Schadsoftware, Ransomware oder sonstigem schädlichem Code; • Übertragung rechtswidriger Inhalte oder Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter; • Störung, Überlastung oder Manipulation der für die Software bereitgestellten Infrastruktur; • Verwendung eines Einladungslinks oder einer Remote-Verbindung ohne Zustimmung der berechtigten Person. 3. Dekompilierung, Disassemblierung und Reverse Engineering sind nur insoweit untersagt, wie sie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität, erlaubt sind. 4. Gesetzliche Rechte zur Untersuchung, Beobachtung oder Erprobung der Funktionsweise eines Programms bleiben unberührt. 6. Rechte an Dateien und Nutzerinhalten 1. Der Lizenznehmer behält sämtliche Rechte an seinen Dateien, Ordnern, Notizen und sonstigen Inhalten. Diese EULA überträgt dem Anbieter kein Eigentum und keine allgemeinen Nutzungsrechte an Nutzerinhalten. 2. Der Lizenznehmer räumt dem Anbieter nur diejenigen technisch erforderlichen, zeitlich und sachlich begrenzten Rechte ein, die notwendig sind, um eine vom Nutzer veranlasste Remote-, Signalisierungs- oder Relay-Funktion auszuführen. 3. Der Anbieter stellt ausschließlich die Software und die für die jeweilige Lizenzstufe vorgesehenen technischen Funktionen bereit. Er macht sich die von Nutzern erstellten, gespeicherten, übertragenen, freigegebenen, empfangenen oder anderweitig verarbeiteten Inhalte nicht zu eigen. 4. Für Auswahl, Inhalt und Verwendung seiner Dateien, Texte, Bilder, Videos, Dokumente, Programme, Links, personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. 5. Der Lizenznehmer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass: • seine Inhalte und deren Verarbeitung rechtmäßig sind; • keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden; • er über die für Verwendung, Bearbeitung, Anzeige, Freigabe und Übertragung erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt; • von ihm eingesetzte Drittprogramme, Betriebssysteme und Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind; • Empfänger und freigegebene Personen zum Zugriff auf die jeweiligen Inhalte berechtigt sind. 6. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nutzerinhalte allgemein zu kontrollieren, redaktionell zu prüfen, auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen, dauerhaft zu speichern, als Backup zu sichern oder nach einem Verlust wiederherzustellen. Gesetzliche Prüf-, Sperr-, Auskunfts-, Sicherungs- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt. 7. Erlangt der Anbieter konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder einer missbräuchlichen Nutzung, darf er im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang geeignete Maßnahmen treffen. Dazu können die vorübergehende Sperrung einer Funktion oder Sitzung und die Sicherung gesetzlich erforderlicher Nachweise gehören. 6a. Einsatzumgebung und technische Eigenverantwortung Mindestanforderungen unter Windows sind Windows 11 (64-Bit), ein Vierkernprozessor mit mindestens 2,0 GHz, 8 GB RAM, eine DirectX-12-kompatible Grafikeinheit mit aktuellem Treiber, 1280 × 720 Pixel und mindestens 5 GB freier Speicher auf dem Windows-Systemlaufwerk. Eine HDD ist technisch möglich. Empfohlen werden ein aktuelles Windows 11, Intel Core i5 ab der 8. Generation, AMD Ryzen 5 oder vergleichbar, 16 GB RAM, Intel UHD 630 oder leistungsfähiger, Full HD oder höher, eine SSD und dauerhaft mindestens 10 GB freier Speicher. Lokale Boxen funktionieren ohne Internet; Aktivierung, HTTPS-, ProBox- und Updatefunktionen benötigen eine Verbindung. Ja. Die genannten 5 beziehungsweise 10 GB betreffen nur Anwendung, Animationen, Updates und Zwischenspeicher. Für Dateiübertragungen, ProBox-Arbeitskopien und Wiederherstellungen muss zusätzlich genügend Platz für die Benutzerdateien vorhanden sein. Als sichere Orientierung sollte mindestens das Doppelte der größten gleichzeitig bearbeiteten oder übertragenen Datei frei sein; bei einer 10-GB-Datei also zusätzlich mindestens 20 GB. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss veröffentlichten Systemanforderungen unter https://glassdesktopbox.com/de/faq#system-requirements. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge. Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Vertragsmäßigkeitsrechte bleiben unberührt. Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Installation und Nutzung der Desktop-Anwendung auf unterstützten Desktop-Betriebssystemen. Eine Installation oder Ausführung auf Smartphones, Tablets, Android, iOS oder iPadOS ist nicht vorgesehen und nicht Teil des lizenzierten Funktionsumfangs. Die mobile Nutzbarkeit der Website, Dokumentation oder Supportseiten erweitert den Lizenzumfang nicht. 1. Der Nutzer muss vor Installation und Nutzung prüfen, ob seine Computer, Endgeräte, Betriebssysteme, Netzwerke, Speichermedien und Drittprogramme die veröffentlichten Systemanforderungen erfüllen und für seinen beabsichtigten Einsatz geeignet sind. 2. Der Nutzer ist für die von ihm beherrschte technische Umgebung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere: • ordnungsgemäße Installation und Konfiguration unterstützter Betriebssysteme und Drittprogramme; • ausreichender freier Speicherplatz; • funktionsfähige Speichermedien und Netzwerkverbindungen; • Installation verfügbarer Sicherheits- und Betriebssystemupdates; • angemessener Schutz durch Zugriffskontrollen, sichere Zugangsdaten, Firewall und erforderlichenfalls aktuelle Schutzsoftware; • Schutz von Lizenzschlüsseln, Einladungslinks, PINs und sonstigen Zugangsdaten vor unbefugter Weitergabe; • vollständige, aktuelle und unabhängig geprüfte Sicherung wichtiger Daten vor Installation, Aktualisierung, Dateiübertragung, Bearbeitung, Rückführung und Deinstallation. 3. Die Software ist kein Virenschutz-, Datensicherungs-, Archivierungs- oder Notfallwiederherstellungsprodukt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nutzergeräte, Netzwerke, Speichermedien oder Inhalte auf Schadsoftware, Sicherheitslücken, Lizenzverstöße oder technische Eignung zu prüfen. 4. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Störungen oder Schäden, die ausschließlich durch eine nicht unterstützte oder ungeeignete Einsatzumgebung, fehlende Updates, unzureichenden Speicherplatz, defekte Hardware, Schadsoftware, Angriffe Dritter, fehlerhafte Drittprogramme, unsichere Zugangsdaten, fehlende Datensicherungen oder eine Fehlbedienung des Nutzers verursacht werden. 5. Absatz 4 gilt nicht, soweit eine vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzung für den Schaden mitursächlich ist oder zwingende gesetzliche Haftung eingreift. 6b. Desktop Experiences, Animationen und Teilen 1. Mitgelieferte Desktop Experiences, Hintergrundbilder, Vorschauen und Animationen dürfen innerhalb der lizenzierten Software bestimmungsgemäß verwendet und über die ausdrücklich bereitgestellte Teilen-Funktion als öffentlicher Link empfohlen werden. Ein Recht zur Extraktion, isolierten Weiterverbreitung, Unterlizenzierung, zum Weiterverkauf, zur Aufnahme in Medienbibliotheken oder zur Nutzung als eigenes Produkt wird nicht eingeräumt. 2. Die Teilen-Funktion veröffentlicht nach aktuellem Stand keine Mediendatei und erzeugt keinen persönlichen Empfänger- oder Trackingdatensatz. Sie erstellt einen sprachbezogenen Link zu einer offiziellen Produktseite. Die weitere Übermittlung erfolgt erst durch die Auswahl des Nutzers über das Betriebssystem, den Browser oder einen Drittanbieter. Bedingungen des Drittanbieters gelten zusätzlich. 3. Eigene Bilder und Videos des Nutzers bleiben Nutzermedien. Sie werden von der offiziellen Teilen-Funktion nicht mit der Marke Glass Desktop Box™ versehen, nicht als Glass-Desktop-Box-Inhalt veröffentlicht und nicht automatisch an Dritte übertragen. Der Nutzer sichert zu, für jede eigene Nutzung und Weitergabe über die erforderlichen Rechte zu verfügen. 4. Innerhalb einer ProBox-Sitzung können bei mitgelieferten Animationen nur Animationskennung, Geschwindigkeit und Loop-Modus synchronisiert werden. Die Teilnehmer spielen die bereits lokal vorhandene Datei ab. Voraussetzung ist eine kompatible Produktversion mit derselben Medienkennung. Ein identischer zeitlicher Bildstand auf allen Geräten wird nur geschuldet, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt ist. 5. Nutzermedien werden nicht an andere ProBox-Teilnehmer gestreamt, kopiert oder live synchronisiert. Der Host wird hierüber vor der Auswahl oder Freigabe verständlich informiert. Beim Gast kann ersatzweise ein Standbild, der statische Hintergrund oder keine Animation erscheinen. 6. Ein Teilen-Link kann nach Produktänderung auf eine aktualisierte Fassung derselben offiziellen Experience verweisen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Drittanbieter-Ziels besteht nicht. 7. Die mitgelieferten Videoanimationen werden überwiegend mit einer Quellauflösung von 1280 × 720 Pixeln (720p) bereitgestellt; einzelne Animationen können abweichende Abmessungen besitzen. Mitgelieferte statische Bilder haben medienabhängige Abmessungen. Soweit eine konkrete Produktbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes ausweist, wird keine einheitliche Full-HD- (1080p), 2K- oder 4K-Qualität für sämtliche mitgelieferten Medien geschuldet. 8. Für die animierte Desktop-Wiedergabe decodiert die Software die mitgelieferte Originalvideodatei und skaliert die gerenderten Einzelbilder auf die Zielgröße des ausgewählten Monitors. Eine Skalierung auf eine höher auflösende Anzeige fügt keine zusätzlichen Quelldetails hinzu und kann deshalb weicher oder pixeliger wirken; bei abweichenden Seitenverhältnissen können außerdem Randbereiche beschnitten werden. 9. In der aktuellen Produktfassung verarbeitet die Software mitgelieferte Videoanimationen mit 12 Bildern pro Sekunde und höchstens 120 decodierten Einzelbildern je Wiedergabesequenz. Animierte Box-Hintergründe verwenden ressourcenschonende Arbeitsbilder mit 960 Pixeln Breite. Diese beabsichtigte Verarbeitung kann Detailgrad und Flüssigkeit gegenüber der Quelldatei verringern. Das sichtbare Ergebnis hängt außerdem von Hardware, Grafiktreibern, Monitorauflösung sowie Anzahl und Größe gleichzeitig animierter Flächen ab. 10. Mit Annahme dieser EULA bestätigt der Lizenznehmer ausdrücklich, die Hinweise in den Absätzen 7 bis 9 zu Quellauflösung, Skalierung, Bildrate und ressourcenschonender Wiedergabe gelesen und verstanden zu haben. Diese Bestätigung beschränkt weder zwingende gesetzliche Rechte noch eine für ein bestimmtes Produkt oder Medium ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit. Maßgeblich ist die vor Abgabe der Bestellung angezeigte, versionierte und mit der Bestellung archivierte Leistungsbeschreibung. Enthalten sind insbesondere Tarif, Preis und Steuern, Abrechnung, Gerätezahl, Kontingente, Funktionsmatrix, Systemanforderungen, technische Grenzwerte, Medien- und Sprachumfang sowie Verfügbarkeit. Spätere Änderungen der Website ändern bereits geschlossene Verträge nicht. Die technische Implementierung oder Infrastruktur darf aus einem sachlichen Grund – insbesondere Sicherheit, Datenschutz, Stabilität, Kompatibilität oder Leistung – ohne zusätzliche Kosten angepasst werden, sofern vereinbarte Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Zwingende Rechte, insbesondere bei Änderungen digitaler Produkte, bleiben unberührt. 6e. Technische Dokumentation, FAQ und Bedienhinweise Die zu Glass Desktop Box™ bereitgestellten FAQ, Bedien-, Sicherheits-, Datei-, Wiederherstellungs- und Remote-Hinweise bilden die technische Benutzerdokumentation. Sie sind unter https://glassdesktopbox.com/de/faq sowie über die in der Software vorgesehenen Hilfewege zugänglich. Nutzer müssen die für ihre Verwendung einschlägigen Hinweise vor der ersten Nutzung und insbesondere vor Datei-, Freigabe-, Übertragungs-, Wiederherstellungs- und Remote-Funktionen sorgfältig lesen. Eindeutig als Warn-, Sicherheits- oder Wiederherstellungshinweise gekennzeichnete Vorgaben sind zu beachten. Die FAQ erläutern die Bedienung und können fortlaufend redaktionell oder technisch aktualisiert werden. Sie ändern den vereinbarten Funktionsumfang oder diese Bedingungen nicht rückwirkend. Soweit ein Hinweis verbindlicher Vertragsbestandteil sein soll, ist die bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellte oder einer bestimmten Programmversion eindeutig zugeordnete Fassung maßgeblich. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, Bestellung, Leistungsbeschreibung, AGB, EULA und unmittelbar in der Software angezeigte Warn- und Sicherheitshinweise vor. Eine Nichtbeachtung kann nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie für einen Schaden oder eine Störung ursächlich war und vom Nutzer zu vertreten ist. Gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs-, Haftungs- und Verbraucherrechte sowie zwingende Produkthaftung werden weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. 7. Lokale Dateiorganisation und ursprüngliche Speicherorte 1. Die Software stellt je nach Lizenzstufe Funktionen zur visuellen Organisation von Dateien und Arbeitsbereichen bereit. Ob Dateien an ihrem ursprünglichen Speicherort verbleiben, verschoben, kopiert, verknüpft oder in einem von der Software verwalteten Bereich gehalten werden, richtet sich nach der für die konkrete Funktion angezeigten Bedienhandlung und der Leistungsbeschreibung. 2. Dateivorgänge können abhängig von Betriebssystem, Zugriffsrechten, Dateisperren, Speichermedien, verfügbarer Kapazität und Bedienhandlungen fehlschlagen, unvollständig bleiben oder eine manuelle Entscheidung des Nutzers erfordern. 3. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, angezeigte Status-, Warn- und Bestätigungsmeldungen zu beachten und vor dem Überschreiben, Verschieben, Löschen, Beenden oder Deinstallieren zu prüfen, ob der gewünschte Dateivorgang vollständig abgeschlossen wurde. 4. Soweit eine Wiederherstellungs- oder Sicherungsfunktion angeboten wird, stellt sie eine zusätzliche Hilfsfunktion dar und ersetzt weder die Kontrolle des Nutzers noch ein unabhängiges Backup. 5. Eine erfolgreiche Rückführung an einen früheren Ursprungs- oder Zielort kann insbesondere dann nicht zugesichert werden, wenn der Ort nicht mehr verfügbar ist, Zugriffsrechte fehlen, Dateien durch andere Programme gesperrt sind, Namen oder Pfade verändert wurden oder das Speichermedium nicht ausreichend verfügbar beziehungsweise beschädigt ist. 6. Verursacht der Nutzer durch eine von ihm ausgelöste Bedienhandlung, eine Missachtung erkennbarer Warnungen oder eine unzutreffende Auswahl das Verschieben, Ersetzen, Löschen oder Nichtwiederherstellen einer Datei, trägt er hierfür die Verantwortung, soweit der Schaden nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. 8. Temporärer Papierkorb und Versionsschutz 1. Soweit dies für die konkrete Softwareversion ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist, kann die Software bei bestimmten Bearbeitungs- und Austauschvorgängen eine vorhandene Fassung einer Datei vor ihrer Ersetzung in einen lokalen temporären Papierkorb verschieben oder kopieren. 2. Eine im temporären Papierkorb befindliche Datei ist keine dauerhaft garantierte Datensicherung. Der Nutzer soll sie prüfen und erforderlichenfalls an einen regulären Sicherungsort wiederherstellen. 3. Eine Kennzeichnung, Aufbewahrung oder Wiederherstellbarkeit bestimmter Dateiversionen wird nur im Umfang der für die jeweilige Softwareversion geltenden Leistungsbeschreibung geschuldet. 4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, benötigte Fassungen rechtzeitig aus dem temporären Papierkorb an einem dauerhaften Sicherungsort zu speichern. 5. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass jede frühere Fassung nach Fehlbedienung, Systemabsturz, Speichermangel, Dateisperre, manueller Löschung oder Beschädigung des Datenträgers wiederhergestellt werden kann. Zwingende gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt. 9. Remote-Einladungen und Sitzungen 1. Soweit dies in der jeweiligen Lizenzstufe vorgesehen und der erforderliche Dienst verfügbar ist, kann der Host einen Einladungslink oder andere Zugangsdaten für eine Remote-Sitzung erzeugen. 2. Der Host darf nur Personen einladen, die zum Zugriff auf die bereitgestellten Arbeitsbereiche und Inhalte berechtigt sind. 3. Einladungslinks und PINs können zeitlich begrenzt, einmalig verwendbar, widerrufbar oder an eine bestimmte Sitzung gebunden sein. 4. Statusanzeigen geben den nach den technischen Erkennungsmechanismen zuletzt bekannten Verbindungszustand wieder. Aufgrund von Netzwerklatenzen, Paketverlust, Systemstillstand oder abruptem Ausfall einer Gegenstelle kann eine Zustandsänderung zeitverzögert erkannt und angezeigt werden. 5. Der Nutzer darf eine Statusanzeige nicht als alleinige Bestätigung der Identität, dauerhaften Erreichbarkeit oder Handlungsbereitschaft der Gegenstelle behandeln. 6. Der Anbieter kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen missbräuchliche oder automatisierte Zugriffe vorsehen. 10. P2P-, Signalisierungs- und Relay-Verbindungen 1. Die Software kann bei entsprechend unterstützten Funktionen versuchen, eine direkte P2P-Verbindung zwischen den beteiligten Endgeräten herzustellen. Ob und mit welchem Verfahren die Verbindung verschlüsselt wird, richtet sich nach der für die konkrete Version geltenden Leistungs- und Sicherheitsbeschreibung. 2. Zur Verbindungsanbahnung können insbesondere WebRTC, SDP, ICE, STUN, TURN und Signalisierungsdienste verwendet werden. 3. Wenn eine direkte Verbindung wegen NAT, Firewall, Router, VPN, Mobilfunk, Sicherheitssoftware, Netzqualität oder anderer technischer Umstände nicht hergestellt oder nicht stabil aufrechterhalten werden kann, kann – soweit für die konkrete Funktion verfügbar – eine Weiterleitung über einen Relay-Dienst versucht werden. Die jeweils eingesetzten Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Sicherheitsbeschreibung. 4. Nicht geschuldet werden eine bestimmte P2P-Quote, ein bestimmter Verbindungsweg, eine bestimmte Übertragungsdauer oder -geschwindigkeit, eine ununterbrochene Verbindung, eine stets erfolgreiche Verbindungsherstellung oder eine ständige Verfügbarkeit, sofern der Anbieter nicht im Einzelfall ausdrücklich und in gesetzlich wirksamer Form eine konkrete Garantie übernommen hat. 5. Geschwindigkeit und Stabilität hängen unter anderem von Endgeräten, Datenträgern, Upload- und Downloadbandbreite, Latenz, Paketverlust, Netzwerkauslastung, Gegenstelle und gewähltem Verbindungsweg ab. 6. Welche Verbindungs-, Sitzungs- und Transferdaten bei P2P, Signalisierung und Relay verarbeitet werden und ob beziehungsweise wie lange Transferblöcke vorübergehend serverseitig verarbeitet werden, ist in der Datenschutzerklärung unter https://glassdesktopbox.com/privacy beschrieben. 7. Aussagen wie „keine Cloud-Speicherung“ oder „rein lokal“ gelten nur in dem Umfang, in dem sie der tatsächlich eingesetzten technischen Architektur entsprechen. 11. Dateiübertragung, Integritätsprüfung und Wiederaufnahme 1. Dateiübertragungen können in Blöcken erfolgen. Fortschritts-, Zeit- und Geschwindigkeitsanzeigen sind unverbindliche technische Näherungswerte auf Grundlage der jeweils verfügbaren Übertragungs- und Bestätigungsdaten. 2. Die Software kann zur technischen Integritätskontrolle Hash- oder vergleichbare Prüfverfahren einsetzen. Weder der Einsatz eines bestimmten Verfahrens noch die Erkennung sämtlicher Übertragungs-, Speicher- oder Inhaltsfehler wird garantiert, sofern der Anbieter nicht im Einzelfall ausdrücklich und in gesetzlich wirksamer Form eine konkrete Garantie übernommen hat. 3. Eine technische Integritätsanzeige bestätigt nur das Ergebnis des eingesetzten Prüfverfahrens. Sie bestätigt weder die inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit, Schadsoftwarefreiheit noch die rechtliche Zulässigkeit einer Datei. Der Nutzer muss wichtige Dateien nach Erhalt selbst prüfen. 4. Bei einer Unterbrechung kann die Software lokale Transferinformationen führen und gegebenenfalls eine Wiederaufnahme anbieten. Ein Anspruch auf Speicherung, Erhalt, Auswertbarkeit oder Wiederverwendung solcher Informationen besteht nur, soweit dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist. 5. Eine Wiederaufnahme kann eine erneute Einladung, Bestätigung oder Authentifizierung erfordern. Eine frühere Verbindung begründet kein dauerhaftes Zugriffsrecht. 6. Eine Wiederaufnahme an der zuletzt erreichten Stelle ist nicht garantiert. Sie kann insbesondere bei geänderten Dateien, fehlenden lokalen Transferinformationen, abgelaufenen Sitzungen, neuen Zugangsdaten, fehlendem Speicherplatz oder nicht mehr erreichbaren Gegenstellen unmöglich sein. 7. Der Nutzer darf eine unvollständige, ungeprüfte oder als temporär erkennbare Datei nicht als vollständige Originaldatei behandeln. 12. Sicherungspflichten und Systemausfälle 1. Soweit die jeweilige Lizenzstufe entsprechende Funktionen enthält, kann die Software bei der Organisation, Übertragung oder lokalen Wiederherstellung von Dateien unterstützen. Sie ist kein Backup-Produkt und ersetzt kein unabhängiges, regelmäßig geprüftes Backup. 2. Der Nutzer soll von wichtigen Dateien angemessene Sicherungskopien auf einem von der laufenden Installation unabhängigen Speichermedium oder Sicherungssystem vorhalten. 3. Bei Stromausfall, Systemabsturz, Betriebssystemupdate, vollem Datenträger, Dateisperre, defektem Datenträger oder Abbruch einer Netzwerkverbindung können Vorgänge unvollständig bleiben. Vorhandene lokale Wiederherstellungsinformationen können beim nächsten Start erkannt werden; eine vollständige Erkennung oder Wiederherstellung wird nicht garantiert. 4. Der Nutzer soll das Gerät oder die Anwendung während eines erkennbar laufenden Dateivorgangs nicht ohne Notwendigkeit ausschalten oder gewaltsam beenden. 5. Diese Hinweise beschränken keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche. 12a. Keine technischen Garantien 1. Soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in gesetzlich wirksamer Form erklärt, übernimmt der Anbieter insbesondere keine Garantie für: • eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder Übertragungsdauer; • eine bestimmte P2P- oder Relay-Quote; • die Herstellung oder dauerhafte Aufrechterhaltung einer Remote-Verbindung; • die jederzeitige Verfügbarkeit von Signalisierungs-, STUN-, TURN-, Relay-, Lizenz- oder Update-Diensten; • die vollständige Erkennung eines Verbindungsabbruchs innerhalb einer bestimmten Zeit; • die Wiederaufnahme einer unterbrochenen Übertragung; • die Wiederherstellung gelöschter, überschriebener, beschädigter oder nicht mehr erreichbarer Dateien; • den dauerhaften Erhalt von Dateien im temporären Papierkorb; • die Erkennung sämtlicher Übertragungs-, Speicher-, Bedien- oder Inhaltsfehler; • die Schadsoftwarefreiheit von Nutzerdateien oder Dateien der Gegenstelle; • die Kompatibilität mit nicht ausdrücklich unterstützten Geräten, Betriebssystemen, Netzwerken oder Drittprogrammen; • die Eignung für einen vom Nutzer vorausgesetzten, aber nicht ausdrücklich vereinbarten besonderen Zweck. 2. Technische Status-, Prozent-, Zeit-, Geschwindigkeits-, Verbindungs- und Integritätsanzeigen sind keine Garantieerklärungen. 3. Produktbeschreibungen erläutern den vorgesehenen Funktionsumfang. Eine selbständige Garantie entsteht nur, wenn eine Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist und die gesetzlichen Anforderungen an eine Garantie erfüllt. 4. Gesetzliche Ansprüche wegen einer fehlenden vereinbarten Beschaffenheit, eines Produktmangels, einer Pflichtverletzung oder zwingender Haftung bleiben unberührt. 5. Online-Funktionen der Software hängen von Internetzugängen, Netzwerken sowie Signalisierungs-, Relay-, Lizenz-, Update- und Hostingdiensten ab. Die Serverinfrastruktur wird derzeit unter anderem von Hetzner Online GmbH bereitgestellt. Wartung, außergewöhnliche Auslastung, Sicherheitsmaßnahmen, DDoS-Angriffe oder Störungen bei Drittanbietern können Online-Vorgänge vorübergehend verzögern, begrenzen, unterbrechen oder unmöglich machen; lokale Desktop-Boxen und lokale Dateiorganisation sind davon grundsätzlich nicht betroffen. 6. Ohne gesonderte Service-Level-Vereinbarung werden weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit noch eine erfolgreiche direkte P2P-Verbindung garantiert. Die Software darf zum Schutz der Stabilität Vorgänge in eine Warteschlange stellen, angemessen begrenzen, abbrechen oder einen erneuten Versuch verlangen. 7. Für ausschließlich von externen Infrastruktur- oder Netzdienstleistern verursachte und vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle gelten die Haftungsregeln dieser EULA und der einbezogenen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Haftung für eigenes Verschulden oder eine vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzung bleiben unberührt. 8. Der Nutzer muss für Online- und Direktverbindungen eine kompatible, angemessen gesicherte System- und Netzwerkumgebung sowie die erforderlichen Berechtigungen bereitstellen. Firewalls, VPNs, Proxys, NAT-, DNS- oder Inhaltsfilter, Endpunktschutz und administrativ vorgegebene Netzwerkrichtlinien können Verbindungen einschränken oder verhindern. Die Software umgeht solche Schutzregeln nicht. In verwalteten Umgebungen ist der System- oder Netzwerkadministrator zuständig; Schutzmaßnahmen dürfen nicht unbefugt deaktiviert oder abgeschwächt werden. Ausschließlich kundenseitig verursachte Sperren sind dem Anbieter nicht zuzurechnen. Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Haftung für eigenes Verschulden oder eine vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzung bleiben unberührt. 13. Aktualisierungen und Sicherheitsupdates 1. Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen und alle vom Anbieter für die jeweilige Produktlinie veröffentlichten Funktionsaktualisierungen sind während der aktiven Lizenz- oder Abonnementberechtigung ohne gesondertes Update-Entgelt enthalten. Eine erneute Lizenzaktivierung darf nicht allein wegen der Installation eines Updates verlangt werden. Nach Ablauf endet der Anspruch auf freiwillige künftige Funktionsupdates; gesetzlich geschuldete Sicherheits-, Vertragsmäßigkeits- oder Konformitätsaktualisierungen werden während des maßgeblichen gesetzlichen Zeitraums weiterhin bereitgestellt. 2. Aktualisierungen können Fehlerbehebungen, Sicherheitsverbesserungen, Anpassungen an Betriebssysteme und neue oder weiterentwickelte Funktionen enthalten. Ein Anspruch auf eine konkret angekündigte, noch nicht veröffentlichte Funktion entsteht nur, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung geworden ist. Über gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich geschuldete Aktualisierungen hinaus besteht kein Anspruch auf neue Funktionen, bestimmte Entwicklungsmaßnahmen oder dauerhafte Unterstützung fremder Systeme. 3. Der Anbieter stellt Aktualisierungen im Pull-Verfahren über getrennte Test- und Produktionskanäle bereit. Die Anwendung darf selbstständig ausschließlich eine öffentliche, über HTTPS bereitgestellte Versionsdatei abrufen. Ein Installationspaket wird erst heruntergeladen und ausgeführt, nachdem der Nutzer ausdrücklich „Installieren“ gewählt hat; bei „Später“ findet keine Installation statt. Der Anbieter besitzt keinen Fernzugriff auf die installierte Anwendung und kann eine Aktualisierung weder heimlich noch aus der Ferne starten. Vor der Ausführung werden verfügbarer Speicherplatz, veröffentlichte Dateigröße und SHA-256-Prüfsumme sowie im produktiven Windows-Kanal die digitale Signatur geprüft. 4. Vor der Installation speichert die Anwendung den Boxzustand, die Organisation und die Einstellungen und erstellt, soweit technisch vorgesehen, einen lokalen Pre-Update-Snapshot. Anwendung und laufende Vorgänge werden kontrolliert beendet; nach erfolgreicher Installation wird die Anwendung neu gestartet. Snapshot, Boxen, Nutzerdateien, eigene Hintergründe, Anordnungen, Einstellungen und Lizenzdaten verbleiben lokal und werden im Rahmen des Updatevorgangs nicht an den Anbieter oder Updateserver übertragen. Ein Update gilt erst als erfolgreich, wenn die Anwendung anschließend startet und die vorhandenen Daten nach dem dokumentierten Migrationsverfahren erhalten oder sicher wiederherstellbar sind. Eine Garantie gegen jeden technisch denkbaren Datenverlust entsteht dadurch nicht; unabhängige Sicherungen wichtiger Dateien bleiben erforderlich. 5. Wesentliche nachteilige Funktionsänderungen während einer laufenden Vertragsdauer sind nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der AGB zulässig. Unterlässt der Lizenznehmer die Installation einer ordnungsgemäß bereitgestellten Aktualisierung innerhalb angemessener Frist, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere § 327f BGB; Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Information über die Aktualisierung und die Folgen der Nichtinstallation. 13a. Cybersecurity, Schwachstellen und Cyber Resilience Act 1. Der Anbieter unterhält für die Software einen risikobasierten Prozess für sichere Entwicklung, Schwachstellenbehandlung, Sicherheitsaktualisierungen und koordinierte Offenlegung. Sicherheitsmeldungen können bis zur Einrichtung einer gesonderten Meldestelle an support@glassdesktopbox.com gerichtet werden; die Nachricht soll Produktversion, Plattform und eine reproduzierbare Beschreibung enthalten, jedoch keine unnötigen Nutzerdateien. 2. Der Anbieter stellt Sicherheitsaktualisierungen mindestens während des gesetzlich vorgeschriebenen Supportzeitraums bereit. Nach der Verordnung (EU) 2024/2847 ist grundsätzlich ein Supportzeitraum von mindestens fünf Jahren zu bestimmen, soweit die erwartete Nutzungsdauer nicht zulässigerweise kürzer dokumentiert wird. Sicherheitsaktualisierungen werden nach Maßgabe der Verordnung mindestens zehn Jahre oder für den verbleibenden Supportzeitraum – je nachdem, welcher Zeitraum länger ist – zugänglich gehalten. 3. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle können gesetzlichen Meldepflichten gegenüber ENISA, zuständigen CSIRTs und Marktüberwachungsbehörden unterliegen. Die Meldepflichten nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 gelten ab dem 11. September 2026; die weiteren Hauptpflichten grundsätzlich ab dem 11. Dezember 2027. 4. Der Lizenznehmer soll kritische Sicherheitsaktualisierungen innerhalb der mitgeteilten Frist installieren und darf Schutzmechanismen nicht umgehen. Gesetzliche Mängel-, Haftungs- und Aktualisierungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Der Anbieter führt die für die Cyberresilienz-Verordnung erforderliche produktbezogene Risikobewertung, technische Dokumentation, Komponenten- und Abhängigkeitsübersicht, Schwachstellenbehandlung sowie Konformitäts- und Kennzeichnungsunterlagen nach Maßgabe der jeweils geltenden Übergangsfristen. Sicherheitsmeldungen werden über support@glassdesktopbox.com entgegengenommen. Gesetzlich erforderliche Sicherheitsaktualisierungen werden während des bekannt gegebenen Unterstützungszeitraums kostenfrei bereitgestellt. 14. Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten 1. Die Software kann Komponenten und Bibliotheken Dritter sowie Open-Source-Software enthalten. 2. Für solche Komponenten gelten ergänzend oder vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. 3. Die maßgeblichen Lizenztexte und Urheberrechtshinweise werden in einer mit der Software zugänglichen Datei, beispielsweise ThirdPartyLicenses.txt, oder an einer dauerhaft erreichbaren Stelle bereitgestellt. 4. Die konkrete Liste darf nicht lediglich beispielhaft sein. Sie muss anhand des tatsächlich ausgelieferten Softwarepakets erzeugt und mit jeder Veröffentlichung aktualisiert werden. 15. Geistiges Eigentum 1. Sämtliche Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte an der Software, ihrem Quell- und Objektcode, der Dokumentation, Benutzeroberfläche und den vom Anbieter geschaffenen Inhalten verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Lizenzgebern. 2. Dies umfasst – soweit rechtlich geschützt – insbesondere den Namen Glass Desktop Box™, Box-Designs, Symbole, Grafiken, Videos, Texte, Desktop Experiences, Wallpaper-Sammlungen und sonstige mitgelieferte Gestaltungselemente. 3. Für eigene Wallpaper, Bilder, Videos oder sonstige Inhalte des Nutzers verbleiben die Rechte beim Nutzer beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber. 4. Marken und Inhalte Dritter bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Rechteinhaber. 15a. KI-Einsatz, KI-Transparenz und mitgelieferte Medien 1. Die ausgelieferte Anwendung und Nox verwenden nach dem bei Veröffentlichung bestätigten Stand zur Laufzeit kein generatives KI-Modell und keine externe KI-API. Nox arbeitet regel- beziehungsweise wissensbasiert. Nutzerdateien, Chats und Eingaben werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet. 2. Bei Softwareentwicklung, Dokumentation und Medienproduktion wurden KI-gestützte Werkzeuge als Arbeitsmittel eingesetzt. Dies macht die Software nicht allein deshalb zu einem KI-System. Der Anbieter bleibt für Prüfung, Freigabe, Rechtekette, Sicherheit und Richtigkeit seiner ausgelieferten Ergebnisse verantwortlich. 3. Öffentlich bereitgestellte, maßgeblich KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, Audios, Videos oder Texte werden ab dem 2. August 2026 nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 und den jeweils anwendbaren Leitlinien gekennzeichnet. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder fiktionalen Medien kann die Kennzeichnung in einer angemessenen Form erfolgen, die Darstellung und Nutzung nicht unnötig beeinträchtigt. 4. Für jedes mitgelieferte oder öffentlich geteilte Medium führt der Anbieter eine interne Provenienz- und Rechteprüfung. Die Kennzeichnung begründet keine zusätzliche Nutzungsbefugnis des Lizenznehmers und beseitigt keine Rechte Dritter. Der Anbieter führt für mitgelieferte und öffentlich dargestellte Medien ein internes Medien-, Rechte- und Freigabeinventar. Soweit Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 anwendbar ist, werden künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte ab dem 2. August 2026 in geeigneter sichtbarer und – soweit technisch erforderlich – maschinenlesbarer Form gekennzeichnet. Die Anwendung selbst verwendet zur Laufzeit kein generatives KI-Modell und verarbeitet Nutzerdaten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle. 16. Datenschutz 1. Personenbezogene Daten werden nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. 2. Die Datenschutzerklärung unter https://glassdesktopbox.com/privacy erläutert insbesondere Lizenzaktivierung, Gerätekennungen, Updateprüfung, Website, Kauf, Support, Remote-Einladungen, Signalisierung, P2P, STUN/TURN/Relay, Transferjournale und die vorübergehende technische Verarbeitung von Datenpaketen. 3. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://glassdesktopbox.com/privacy abrufbar. 4. Nutzt ein Geschäftskunde die Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich, bleibt er für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor Beginn der betreffenden Verarbeitung ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. 5. Keine Bestimmung dieser EULA ersetzt erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten oder sonstige Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten Dritter. 16a. Barrierefreiheit und assistive Technologien 1. Die Software soll innerhalb der in der Leistungsbeschreibung genannten unterstützten Betriebssysteme mit deren üblichen Bedienhilfen, Tastaturnavigation, Skalierung und Kontrasteinstellungen zusammenwirken, soweit die konkrete Funktion technisch dafür vorgesehen ist. Gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen an elektronische Dienstleistungen und Produktinformationen bleiben unberührt. 2. Der Lizenznehmer darf Betriebssystem-Bedienhilfen und assistive Technologien verwenden. Er darf Schutzmechanismen jedoch nicht umgehen oder die Software in einer Weise verändern, die Sicherheits-, Integritäts- oder Lizenzprüfungen beeinträchtigt. Zwingende Rechte zur Herstellung von Interoperabilität bleiben unberührt. 3. Meldungen zu Barrieren können mit betroffener Funktion, Programmversion, Betriebssystem und – freiwillig – verwendeter assistiver Technik an support@glassdesktopbox.com gesendet werden. Nicht erforderliche personenbezogene oder vertrauliche Inhalte sollen vor der Übermittlung entfernt werden. 17. Support 1. Ein Anspruch auf Support besteht nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Zeitraum, Kommunikationswege und etwaige Reaktionszeiten richten sich ausschließlich nach der erworbenen Lizenzstufe und ihrer Leistungsbeschreibung. 2. Der Lizenznehmer soll bei einer Fehleranalyse angemessen mitwirken und nur diejenigen Protokolle oder Beispieldaten bereitstellen, die für die Bearbeitung erforderlich sind. 3. Personenbezogene, vertrauliche oder besonders sensible Inhalte sollen vor einer Übermittlung an den Support entfernt oder angemessen geschützt werden, soweit sie nicht für die konkrete Fehleranalyse erforderlich sind. 4. Gesetzliche Mängelrechte werden durch Regelungen über freiwilligen Support nicht eingeschränkt. 18. Vertragsmäßigkeit und Mängelrechte 1. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere §§ 327 ff. BGB. Darüber hinausgehende freiwillige Garantien, Erfolgs-, Verfügbarkeits-, Kompatibilitäts- oder Beschaffenheitszusagen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert als Garantie bezeichnet wurden. 2. Bei einem behaupteten Mangel ist vorrangig Nacherfüllung zu verlangen. Der Lizenznehmer soll den Fehler unverzüglich und so genau wie zumutbar unter Angabe von Bestellreferenz, Produktversion, Betriebssystem, betroffener Funktion, Zeitpunkt, reproduzierbaren Schritten und vorhandenen Fehlermeldungen melden. Diagnoseprotokolle, Screenshots oder Beispieldateien sind nur zu übermitteln, soweit dies erforderlich, datenschutzrechtlich zulässig und zumutbar ist. 3. Der Anbieter darf die Vertragsmäßigkeit innerhalb angemessener Zeit durch Fehlerbehebung, Update, Patch, erneute Bereitstellung, Konfigurationshinweis oder eine funktional gleichwertige technische Lösung herstellen. Vertragsbeendigung, Minderung, Schadensersatz oder Erstattung können erst unter den jeweils gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Der Lizenznehmer muss eine zumutbare Prüfung und Nacherfüllung ermöglichen, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich ist. 4. Kein Produktmangel liegt allein deshalb vor, weil die Software mit nicht ausdrücklich unterstützten Betriebssystemen, Vorabversionen, veralteten Treibern, inkompatiblen Sicherheitsprogrammen, restriktiven Firewalls, ungeeigneten Dateisystemen, defekter Hardware, fremden Plattformänderungen oder vom Nutzer veränderten beziehungsweise beschädigten Dateien nicht oder nur eingeschränkt funktioniert. Gleiches gilt für Eigenschaften oder Nutzungsszenarien, die vor Vertragsschluss nicht vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Zurechnungsregeln bleiben unberührt. 5. Gegenüber Unternehmern gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit anwendbar. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren grundsätzlich in zwölf Monaten ab Bereitstellung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, ausdrücklicher Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender Produkthaftung oder sonstigen nicht abdingbaren Ansprüchen. 6. Vor Selbstvornahme, Ersatzbeschaffung, Zahlungsrückbuchung oder Einschaltung kostenpflichtiger Dritter ist dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht oder dies gesetzlich entbehrlich ist. Eine freiwillige technische Prüfung, Fernhilfe oder Kulanzmaßnahme ist weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch ein Verzicht auf Einwendungen. 7. Die Bereitstellungs-, Vertragsmäßigkeits-, Aktualisierungs- und Mängelrechte von Verbrauchern nach §§ 327b bis 327r BGB bleiben vollständig unberührt. Insbesondere werden die subjektiven und objektiven Anforderungen, Integrationsanforderungen, Sicherheitsaktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz nicht durch abweichende technische Hinweise oder Haftungsausschlüsse eingeschränkt. 8. Soweit die Software oder ein verbundener digitaler Dienst während einer laufenden Bereitstellung geändert wird, gelten die Voraussetzungen des § 327r BGB. Nachteilige Änderungen erfolgen nicht ohne einen vertraglich vorgesehenen triftigen Grund, klare Information und die gegebenenfalls erforderliche Vorabmitteilung auf einem dauerhaften Datenträger einschließlich eines gesetzlichen Beendigungsrechts. 19. Haftung 1. Der Anbieter haftet unbeschränkt: • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; • nach dem Produkthaftungsgesetz; • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie; • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. 3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 4. Gegenüber Unternehmern können ergänzende, gesetzlich zulässige Haftungsbegrenzungen in den AGB vereinbart werden. 5. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 6. Mitwirkendes Verschulden des Lizenznehmers, insbesondere eine unterlassene angemessene Datensicherung, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Ein vollständiger Ausschluss der Haftung allein wegen fehlender Backups ist damit nicht verbunden. 7. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die allein durch eine Fehlbedienung, die Missachtung erkennbarer Warn- oder Statusmeldungen, die unbefugte Weitergabe von Lizenzschlüsseln, Einladungslinks oder PINs, eine vom Nutzer vorgenommene ungeeignete Konfiguration oder die Nutzung nicht unterstützter Systeme verursacht werden. Dies gilt nicht, soweit eine Pflichtverletzung des Anbieters für den Schaden mitursächlich ist oder zwingende gesetzliche Haftung eingreift. 8. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit fremder Geräte, Betriebssysteme, Netzwerke, Router, Firewalls, Sicherheitsprogramme, Internetzugänge oder Dienste Dritter. Zwingende gesetzliche Rechte wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt. 9. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einem sonstigen zwingenden Haftungstatbestand beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt Absatz 2 maßgeblich. 20. Laufzeit und Beendigung 1. Gegenüber Verbrauchern wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit ausschließlich auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und monatlich abgerechnet. Es kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Eine erneute jährliche Vorausberechnung oder stillschweigende Verlängerung um ein weiteres festes Vertragsjahr findet nicht statt. Ein weiteres festes Jahr kann nur durch eine neue, aktive und ausdrückliche Bestellung des Verbrauchers vereinbart werden. 2. Die allgemeine Formulierung, eine Kündigung wirke erst zum Ende eines laufenden Abrechnungszeitraums, gilt für Verbraucher nicht, soweit dadurch nach der Erstlaufzeit eine erneute feste Jahresbindung oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat entstehen würde. Maßgeblich sind § 309 Nr. 9 BGB und weitergehende zwingende Verbraucherrechte. 3. Online abschließbare Verbraucherverträge über Dauerschuldverhältnisse erhalten den ständig verfügbaren, unmittelbar und leicht zugänglichen zweistufigen Kündigungsweg nach § 312k BGB. Eine technische Paddle- oder sonstige Abonnementkonfiguration darf der vorstehenden Verbraucherregel nicht widersprechen. Der Checkout darf für Verbraucher erst freigeschaltet werden, wenn Verlängerung, Abrechnung und Kündigung diese Vorgaben technisch vollständig abbilden. 4. Beginn und Dauer der aktiven Online-, Remote-, Support- und Updateberechtigung richten sich nach Bestellung, Lizenzbestätigung und Leistungsbeschreibung. Das lokale Nutzungsrecht nach Abschnitt 3 bleibt nach ordentlicher Kündigung oder Nichtverlängerung in dem dort beschriebenen Umfang bestehen. 5. Mit dem Ende der bezahlten Vertragslaufzeit enden die laufzeitgebundenen Online-, Remote-, Relay-, Support- und freiwilligen künftigen Updateleistungen. Der bereits installierte Programmstand wird nicht zurückgesetzt; die dauerhafte Gerätebindung bleibt bestehen. Normale Updates und eine Neuinstallation auf demselben unveränderten und wiedererkannten Computer richten sich nach der Gerätebindungsregel. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 6. Lokale Lite-, Full- und sonstige Box-Funktionen, lokale Dateiorganisation, Suche, Farben, Transparenzen, Hintergründe, lokal vorhandene mitgelieferte Animationen, Anordnungen und Einstellungen der zuletzt aktivierten Version bleiben auf dem aktivierten Gerät weiter nutzbar. Remote-Funktionen einer ProBox enden; lokale Inhalte und die lokale Darstellung werden dadurch nicht gelöscht. 7. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Sperrung wegen einer behebbaren Vertragsverletzung soll grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden, sofern nicht eine sofortige Maßnahme zum Schutz von Sicherheit, Infrastruktur, Rechten Dritter oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. 8. Nach ordentlichem Ablauf muss die Software nicht deinstalliert werden. Wird der Kauf dagegen wirksam widerrufen, vollständig erstattet, wegen Betrugs oder unberechtigter Zahlung rückabgewickelt oder aus wichtigem Grund beendet, darf die Aktivierung widerrufen werden. Auch dann werden lokale Nutzerdateien nicht gelöscht oder eingesperrt; der Nutzer muss sie über die vorgesehenen lokalen Wege sichern und herausführen können. 9. Das Vertragsende überträgt dem Anbieter keine Rechte an Dateien des Lizenznehmers. Dateien, Box-Inhalte und lokale Organisationsdaten bleiben erhalten. Der Lizenznehmer ist für die unabhängige Sicherung wichtiger Inhalte verantwortlich. 10. Gesetzlich zwingend geschuldete Sicherheits-, Vertragsmäßigkeits- und Konformitätsaktualisierungen bleiben während des maßgeblichen gesetzlichen Aktualisierungs- beziehungsweise Unterstützungszeitraums kostenfrei zugänglich. Darüber hinaus besteht nach Ablauf kein Anspruch auf neue Funktionen oder Kompatibilitätsanpassungen. 21. Deinstallation und lokale Daten 1. Die Deinstallation erfolgt über den von der Software beziehungsweise dem unterstützten Betriebssystem vorgesehenen Deinstallationsweg. 2. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Deinstallation laufende Dateiübertragungen zu beenden und wichtige Dateien sowie benötigte Boxinhalte eigenständig zu sichern. 3. Die Deinstallation kann – soweit technisch unterstützt – auf noch verwaltete oder nicht zurückgeführte Dateien hinweisen und eine Rückführung oder Sicherung anbieten. Eine vollständige automatische Erkennung sämtlicher Nutzerdateien wird nicht garantiert. 4. Kann eine automatische Rückführung nicht sicher durchgeführt werden, kann die Software einen lokalen Sicherungsordner anbieten. Der Nutzer muss die angezeigten Speicherorte und den Inhalt dieses Ordners vor Abschluss der Deinstallation kontrollieren. 5. Dateisperren, fehlende Berechtigungen, nicht verfügbare Ursprungsorte, beschädigte Datenträger oder vom Nutzer beziehungsweise durch Drittprogramme vorgenommene Veränderungen können eine automatische Rückführung verhindern. 6. Die Deinstallation entfernt nur die in der Anzeige beziehungsweise Dokumentation bezeichneten Programm-, Einstellungs-, Cache- und Diagnosedaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technisch erforderliche Nachweise bleiben unberührt. 22. Änderungen dieser EULA 1. Für die bei Vertragsschluss überlassene Software gilt grundsätzlich die zu diesem Zeitpunkt wirksam einbezogene Fassung dieser EULA. 2. Änderungen während einer laufenden Vertragsdauer erfolgen nur, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen geänderter Gesetze, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder neuer Funktionen, und wenn das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Lizenznehmers verschoben wird. 3. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig und transparent informiert. Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt oder ein Kündigungsrecht eingeräumt. 4. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung auf einer Website ersetzt keine erforderliche vertragliche Einbeziehung. 23. Exportkontrolle und Sanktionen Der Lizenznehmer darf die Software nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften ausführen, wiederausführen, bereitstellen oder verwenden. Zwingende Rechte von Verbrauchern und sonstige anwendbare Gesetze bleiben unberührt. 24. Anwendbares Recht 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Ist der Lizenznehmer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. 25. Gerichtsstand 1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 2. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. 26. Verbraucherstreitbeilegung Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 27. Vertragssprache und Übersetzungen 1. Diese EULA kann in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. 2. Die bei Vertragsschluss vom Lizenznehmer ausgewählte und wirksam einbezogene Sprachfassung muss ihm dauerhaft zugänglich gemacht werden. 3. Die deutsche Fassung ist die maßgebliche Ausgangsfassung. Bei Verbrauchern dürfen zwingende Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen nicht dadurch eingeschränkt werden, dass eine Übersetzung pauschal als unverbindlich bezeichnet wird. 4. Die Anwendung dokumentiert die ausdrückliche EULA-Zustimmung ausschließlich lokal auf dem Gerät. Der lokale Nachweis enthält EULA-Version, Sprache, Zustimmungszeitpunkt und SHA-256-Inhaltsprüfsumme. Er wird nicht an den Anbieter, den Lizenzserver oder den Updateserver übertragen. Ändern sich Version oder Inhalt der EULA, verlangt die Anwendung vor der weiteren Nutzung erneut eine ausdrückliche Zustimmung. Davon getrennte Bestell-, Vertrags- oder Widerrufsnachweise können beim für den konkreten Kauf verantwortlichen Vertragspartner nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gespeichert werden. 28. Schlussbestimmungen 1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen vorformulierten Bedingungen. 2. Sollte eine Bestimmung dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. 3. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, sofern eine solche geltungserhaltende Reduktion gesetzlich unzulässig wäre. 4. Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar. 5. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und darf Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Externe Webseiten und Tutorials Die Software öffnet die offizielle Website, Tutorials oder andere externe Inhalte nur nach einer bewussten Nutzeraktion und, soweit vorgesehen, einer ausdrücklichen Bestätigung. Durch den Hilfe-Link werden keine Dateien oder Dateiinhalte aus LiteBox, FullBox oder ProBox übertragen. Beim Öffnen des Ziels im Standardbrowser übermittelt der Browser dennoch die üblichen technischen Verbindungsdaten an den jeweiligen Anbieter. Für externe Dienste gelten deren eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise. Tutorials und Hilfeinhalte dienen der allgemeinen Unterstützung und erweitern weder den vereinbarten Produktumfang noch gesetzliche Rechte. Enterprise-spezifische Leistungen, Service Levels, Rollout-, LAN-/Intranet-, Sicherheits- oder Supportzusagen gehören nur dann zum Lizenzumfang, wenn sie in einer beidseitig bestätigten Enterprise-Anlage ausdrücklich vereinbart sind. Eine AVV und die Widerrufsbelehrung sind eigenständige Rechtsdokumente und werden nicht Bestandteil dieser EULA, soweit nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. 29. Kontakt Michael Hans-Josef Höhne, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Rangsdorfer Software Company“ Einzelunternehmen Akazienweg 13 15834 Rangsdorf Deutschland E-Mail: support@glassdesktopbox.com Website: https://glassdesktopbox.com Copyright © 2026 Rangsdorfer Software Company. Alle Rechte vorbehalten.