Kündigung und Vorauszahlungen
Eine ordentliche Kündigung wirkt nicht rückwirkend. Gegenüber Verbrauchern gilt der Ausschluss einer anteiligen Erstattung jedoch nicht, soweit nach Wirksamwerden der Kündigung bereits im Voraus gezahlte Beträge Zeiträume betreffen, für die keine Zahlungspflicht mehr besteht. Solche Beträge werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abgerechnet und erstattet. Nicht verbrauchte Übertragungskontingente oder freiwillig nicht genutzte Funktionen begründen darüber hinaus keinen Auszahlungs- oder Übertragungsanspruch.
Abwicklung über Paddle
Bei Paddle-Käufen wird die technische Zahlungsrückabwicklung grundsätzlich durch die im Checkout bezeichnete Paddle-Gesellschaft ausgeführt. Anträge können über https://paddle.net, das in der Bestellbestätigung verlinkte Paddle-Käuferportal oder support@glassdesktopbox.com angestoßen werden. Gesetzliche Ansprüche gegen den jeweils verantwortlichen Vertragspartner sowie die Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten des Anbieters bleiben unberührt. Parallele doppelte Erstattungen sind ausgeschlossen.
Prüfung anfordern
Nutze das in deiner Bestellbestätigung genannte Paddle-Käuferportal oder kontaktiere unseren Support. Widerruf und ordentliche Kündigung sind rechtlich unterschiedliche Verfahren.